专利摘要:

公开号:WO1987002667A1
申请号:PCT/EP1986/000615
申请日:1986-10-24
公开日:1987-05-07
发明作者:Reinhard Geiger;Werner Miska
申请人:Reinhard Geiger;Werner Miska;
IPC主号:C07H21-00
专利说明:
[0001] D-Luciferin-Derivate und deren Verwendung
[0002] Die Erfindung betrifft D-Luciferin-Derivate, deren Verwendung und Verfahren zur Detektion von mit einem Enzym markierten Liganden bei der Bestimmung von Substanzen, insbesondere biochemisch aktiver Substanzen.
[0003] Die Bestimmung von Substanzen, die bei biologischen
[0004] Prozessen eine Rolle spielen, die biologisch wirksam sind, die bei biologischen Prozessen auftreten etc. stellt ein großes Problem dar.
[0005] So ist beispielsweise auf dem immunologischen Gebiet die
[0006] Bestimmung von Antigenen, Haptenen oder Antikörpern äußerst wichtig.
[0007] Die Entwicklung der ersten Badio-Immunoassays, die zur Bestimmung von derartigen Antigenen oder Antikörpern eingesetzt werden können, liegt mehr als 20 Jahre zurück. Seitdem sind verschiedene immunologische Techniken entwickelt worden, bei denen markierte Reaktanten (Tracer) zur Bestimmung von Antigenen oder Antikörpern eingesetzt werden.
[0008] Von besonderer Bedeutung sind die Enzym-Immunoassays, bei denen Enzyme als Marker dienen. Derartige Enzym-Immunoassays setzen sich im Vergleich zu den Radio-Immunoassays immer mehr durch , da bei den Enzym-Immunoassays kein radioaktiver Abfall anfällt, da die Reagentien länger aufbewahr werden können, und da der Tracer nicht zerstört wird.
[0009] Bei den Enzym-Immunoassays unterscheidet man zwischen den homogenen (homogeneous enzyme immuno assays; EMIT) und den heterogenen (heterogeneous enzyme immuno assays; ELISA). Eine Übersicht über die wichtigsten Techniken derartiger Enzym-Immunoassays findet sich in:
[0010] J. Clin. Chem. Clin. Biochem., Bd. 18, 1980, Seiten 197-208, "Enzyme immuno assays in clinical chemistry: present Status and trends" von M. Oellerich und
[0011] Principles of Enzyme Immuno Assays von M. Oellerich in Methode of Enzymatic Analysis, Bd. 1, H.U. Bergmeyer, ed., S. 233-260, Verlag Chemie, Weinheim/Bergstraße (1983).
[0012] Einen zusammenfassenden Artikel über die Verwendungsmöglichkeiten von Enzymen in Immunoassay-Techniken findet sich in:
[0013] Analyst, Mai 1984, Vol. 109, Seiten 533-547, "üse of Enzymes in Immuno Assay Technics, a Review" by Christopher Blake and Barry J. Gould.
[0014] Bei derartigen Immunoassays dienen die Enzyme als Marker. Dabei koppelt man die Enzyme mit einem Liganden zu einem Ligand-Enzymkonjugat. Bei diesem Liganden kann es sich um einen Antikörper, ein Antigen oder ein Hapten handelt. Einen mit einem Enzym markierten Liganden (beispielsweise ein mit einem Enzym-markierten Antikörper) setzt man dann mit seinem biochemischen "Gegenstück"(beispielsweise einem Antigen) um, wobei sich der Ligand an sein biochemisches Gegenstück anlagert.
[0015] Zur Detektion der Ligand-Enzymkonjugate setzt man diese mit einem Substrat um. Die Enzyme setzen aus dem Substrat ein Reaktionsprodukt frei, das man analytisch bestimmen kann, beispielsweise fotometrisch, potentiometrisch, thermometrisch oder mittels Szintillationsspektrometrie.
[0016] Bei diesen Enzym-Immunoassays nutzt man somit den Verstärkungseffekt über den Substratumsatz der Enzyme pro Zeiteinheit aus. Man kann dadurch die Menge des gebildeten Reaktionsproduktes und somit auch die Menge an gebundenen, mit einem Enzym-markierten Liganden (Antikörper, Antigen, Hapten) quantitativ bestimmen.
[0017] Die Qualität eines Enzym-Immunoassays hängt somit unter anderem von dem Verstärkungseffekt und der Detektionsgrenze für das Reaktionsprodukt ab.
[0018] Häufig sind jedoch derartige Enzym-Immunoassays nicht empfindlich genug. Dies kann dadurch bedingt sein, daß der Verstärkungseffekt bei dem Substratumsatz nicht groß genug ist oder daß die Detektionsgrenze für das Reaktionsprodukt zu hoch liegt.
[0019] Es wurde nun überraschend gefunden, daß man Luciferin- Derivate als Substrate zur Detektion von mit Enzymen markierten Liganden einsetzen kann. Aus den Luciferin- Derivaten wird durch die Enzyme die Verbindung Luciferin freigesetzt, die wiederum mit einem Enzym, nämlich der Luciferase des Leuchtkäfers Photinus pyralis, unter Abgabe von Licht umgesetzt werden kann. Aus der dabei abgestrahlten Lichtmenge kann man die Menge an Ligand-Enzymkonjugat quantitativ bestimmen, woraus sich wiederum die Menge an zu bestimmender Substanz errechnen läßt.
[0020] Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein verbessertes Detektionssystem für mit Enzymen markierte Liganden und dabei einsetzbare Verbindungen bereitzustellen.
[0021] Diese Aufgabe wird gelöst durch die Schaffung von D-Luciferin- Derivaten der folgenden allgemeinen Formel (I): (I)
[0022] worin R 1 eine Hyjdroxy- oder Aminogruppe, eine gerade oder verzweigte C1-C20-Alkoxy- oder C2-C20-Alkenyloxygruppe, einen L-Aminosäurerest, der über die α -Aminogruppe gebunden ist, oder einen Oligopeptidrest mit bis zu 10 L-Aminosäureeinheiten, der über die α -Aminogruppe der endständigen Aminosaureeinheit gebunden ist, bedeutet und R2 ein Wasserstoffatom, eine H2PO3 oder HSO3-Gruppe, eine gerade oder verzweigte C1-C20-Alkyl- oder C2-C20-Alkenylgruppe, die gegebenenfalls durch einen oder mehrere Phenylrest (e) substituiert ist, eine Arylgruppe mit 6 bis 18 C-Atomen, eine Gruppe der allgemeinen Formel (II):
[0023] R3 - - (II)
worin R3 eine gerade oder verzweigte C1-C20-Alkyl- oder C2-C20Alkenylgruppe, die gegebenenfalls durch einen Phenylrest substituiert ist, oder eine C6-C18-
[0024] Arylgruppe, einen natürlich vorkommenden Nucleotidrest mit 1 bis 3 Phosphatgruppen, der über die
[0025] Phosphatgruppe(n) angeknüpft ist, oder
[0026] ein glykosidisch angeknüpftes Mono- oder Disaccharid bedeutet, mit der Ausnahme von D-Luciferin und D-Luciferin-methylester. Bei den Alkyl- oder Alkoxygruppen der Reste R1, R2 und
[0027] R3 handelt es sich insbesondere um solche mit 1 bis 8, vorzugsweise 1 bis 6 und insbesondere bevorzugt 1 bis 4,
[0028] Kohlenstoffatomen.
[0029] Die Alkenyloxy- oder Alkenylgruppen der Substituenten R1, R2 und R3 weisen insbesondere 2 bis 8, vorzugsweise
[0030] 2 bis 6 und insbesondere bevorzugt 2 bis 4 Kohlenstoffatome auf.
[0031] Als L-Aminosäurereste setzt man vorzugsweise solche von natürlich vorkommenden Aminosäuren ein. Auch das Oligopeptid ist vorzugsweise aus diesen natürlich vorkommenden Aminosäuren aufgebaut.
[0032] Bei den Arylgruppen handelt es sich beispielsweise um die Phenyl- oder Naphthylgruppe. Bei dem Monosaccharid handelt es sich beispielsweise um einen Galactose-, Glucose-, Manose- oder Fucoserest.
[0033] Als Nucleotide kann man folgende einsetzen: Adenosin-, Guanosin-, Thymidin-, Cytidin- oder üridin- mono-, -di-, oder -tri-phosphat.
[0034] Die erfindungsgemäßen Verbindungen der allgemeinen Formel (I) sowie der Luciferinmethylester können als Substrate zur Detektion von Liganden eingesetzt werden, an die ein Enzym gekoppelt ist. Das Enzym muß in der Lage sein, aus den genannten Luciferin-Derivaten die Verbindung Luciferin freizusetzen. Das freigesetzte Luciferin ist noch in geringster Konzentration mit dem Enzym Luciferase des Leuchtkäfers Photinus pyralis nachweisbar.
[0035] Auf diese Weise können somit alle Liganden detektiert werden, an die ein entsprechendes Enzym gekoppelt werden kann. Die Funktion eines Liganden ist es, sich an eine zu diesem Liganden korrespondierende biochemische Substanz ("biochemisches Gegenstück") anzulagern (bzw. damit einen Komplex zu bilden). Nach dieser Umsetzung wird die Kombination aus markiertem Ligand und biochemischen Gegenstück mit einem Luciferin-Derivat (Substrat) umgesetzt, wie dies nachstehend näher beschrieben ist. Aus dem Substratumsatz kann man die Menge der "Kombination" errechnen, woraus sich wiederum die Menge der zu bestimmenden Substanz ermitteln läßt.
[0036] Bei der zu bestimmenden Substanz kann es sich beispielsweise um das genannte biochemische Gegenstück handeln. Es kann sich auch um den Liganden selbst handeln, wenn man einen markierten Liganden mit einem nicht markierten Liganden unbekannter Konzentration um das genannte biochemische Gegenstück konkurrieren läßt.
[0037] Es ist auch möglich, daß weder das genannte biochemische Gegenslück noch der Ligand, sondern eine an das biochemische Gegenstück anlagerbare Substanz die zu bestimmende Substanz darstellt. Dabei ist die zu bestimmende Substanz über ein Zwischenglied (z.B. probe, sonde, second antibody), welche das genannte biochemische Gegenstück darstellt, an den Liganden gebunden.
[0038] Die Luciferin-Derivate stellen somit eine neue SubstratKlasse dar, die anstelle der bisher bekannten Substrate in Tests eingesetzt werden, bei denen mit einem Enzym markierte Liganden Anwendung finden. Gegenstand der Erfindung ist daher auch ein Verfahren zur Detektion von Liganden bei der Bestimmung von biochemisch aktiven Substanzen, wobei man den Liganden mit einem Enzym unter Bildung eines Ligand-Enzymkonjugats markiert. Dieses Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, daß man ein Enzym einsetzt, das aus den erfindungsgemäßen Luciferin-Derivaten der allgemeinen Formel (I) oder aus dem Luciferinmethylester Luciferin freisetzen kann, mit Hilfe des Enzym-Konjugats Luciferin freisetzt, das freigesetzte Luciferin mit dem Enzym Luciferase des Leuchtkäfers Photinos pyralis umsetzt, die dabei abgestrahlte Lichtmenge quantitativ bestimmt, insbesondere luminometrisch, und anhand der erhaltenen Daten die Menge der zu bestimmenden Substanz ermittelt.
[0039] Das erfindungsgemäße Verfahren ist insbesondere bei Immunoassays anwendbar. Die Durchführung dieser Immunoassays geschieht auf bekannte Weise unter Einsatz von Antikörpern, Haptenen oder Antigenen, an die ein Enzym gekoppelt ist. Zur Detektion geht man dann wie folgt vor. Man setzt dann mit Hilfe des Enzym-Konjugats aus einem Luciferin- Derivat Luciferin frei, setzt das freigesetzte Luciferin mit dem oben spezifizierten Enzym Luciferase um, bestimmt die dabei abgestrahlte Menge quantitativ, insbesondere luminometrisch,und ermittelt anhand der erhaltenen Daten die Menge des zu bestimmenden Antigens, Antikörpers bzw. Haptens,
[0040] Bei dem erfindungsgemäßen Immunoassay konjugiert man ein Enzym auf an sich bekannte Weise mit einem Liganden (Antikörper, Antigen oder Hapten). Bei diesem Liganden kann es sich dabei um die Art von biochemisch aktiver Substanz handeln, die man zu bestimmen wünscht. Dieser Fall sei beispielsweise an einem kompetitiven Immunoassay erläutert. Einen derartigen kompetitiven Immunoassay kann man beispielsweise zur Bestimmung von Antigenen einsetzen. Dazu koppelt man eine bekannte Menge des Antigens mit dem Marker-Enzym. Dieses mit einem Enzym-markierte Antigen, dessen Menge bekannt ist, läßt man zusammen mit einer Probe, die dasselbe Antigen, das jedoch nicht markiert ist und dessen unbekannte Menge man zu bestimmen wünscht, mit einer begrenzten, vorgegebenen Menge an korrespondierenden Antikörpern reagieren. Dabei konkurrieren die markierten und nicht-markierten Antigene um die zahlenmäßig begrenzten "Antikörper-Plätze". Je geringer die Menge an nicht-markierten, zu bestimmenden Antigenen ist, desto mehr mit einem Enzym markierte Antigene werden an die Antikörper gebunden.
[0041] Die Antikörper können dabei an einen festen Träger gebunden sein. Man entfernt nach der oben beschriebenen Umsetzung die anderen Reaktanten, beispielsweise durch einfaches Spülen.
[0042] Übrig bleibt der Träger mit den daran fixierten Antikörpern, an welche die Antigene (Bei dem angegebenen Beispiel handelt es sich sowohl um markierte als auch nichtmarkierte Antigene) gebunden bzw. angelagert sind. Die Menge an markierten Antigenen, die an die Antikörper gebunden sind, wird mit Hilfe der Luciferin-Derivate bestimmt. Man kann daraus die Menge an nicht-markierten Antigenen errechnen. In diesem Fall stellt der Ligand somit diejenige Art von biochemisch aktiver Substanz dar, die man zu bestimmen wünscht.
[0043] Es ist jedoch auch möglich, das Enzym mit einem Liganden zu konjugieren, der selbst nicht bestimmt werden soll. Dies heißt, daß der markierte Ligand nicht diejenige Art von biochemisch aktiver Substanz darstellt, die man zu bestimmen wünscht. Vielmehr wird der markierte Ligand mit dem entsprechenden, zu bestimmenden biochemischen Gegenstück umgesetzt. Auf diese Weise erhält man mittels des markierten Liganden Aussagen über das genannte Gegenstück. Die beschriebene Art der Detektion mit Hilfe der Luciferin- Derivate kann jedoch nicht nur bei Enzym-Immunoassays angewendet werden. Vielmehr können die erfindungsgemäßen Verbindungen der allgemeinen Formel (I) sowie Luciferinmethylester auch als Substrate zur Detektion bei Blot-Verfahren (Western blot) und bei Nukleinsäurehybridisierungen Anwendung finden.
[0044] Das erfindungsgemäße Detektionssystem kann allgemein zur Detektion von all solchen Liganden eingesetzt werden, die mit einem entsprechenden Enzym markiert werden können, und die mit einer damit korrespondierenden biochemischen Substanz unter Anlagerung reagieren können. Es ist dabei auch möglich, sich zusätzlicher Zwischenglieder zu bedienen, um die eigentlich zu bestimmende biochemische Substanz an den Liganden binden zu können. So kann man dazu ein entsprechendes Zwischenglied an die biochemische Substanz anlagern, wobei das Zwischenglied wiederum in der Lage ist, sich mit dem Liganden unter Anlagerung zu verbinden.
[0045] Die bei den Enzym-Immunoassays zur Anwendung kommenden Enzym- Konjugate können nach bekannten Methoden hergestellt werden, die beispielsweise in folgenden Druckschriften beschrieben sind:
[0046] J. Carlsson et al, Biochem. J. 173, 723 - 737 (1978) und H. Tae, Meth. Enzymol. 91, 580 - 609 (1983).
[0047] Als Enzyme setzt man erfindungsgemäß solche ein, die aus einem Luciferin-Derivat, worunter nachstehend auch der Luciferinmethylester verstanden wird, die Verbindung Luciferin freisetzen können. Als geeignete Enzyme können genannt werden:
[0048] Amidasen, Aminoacylase I, Esterasen, Carboxypeptidase A und B, Kininase II, Arylsulfatase, alkalische und saure Phosphatase, Lipasen, Acetylesterase, Nukleotidasen, Phospholipase A - D, α- und ß-Glucosidasen, α- und β-Amylasen und Nukleasen.
[0049] So spaltet beispielsweise Carboxylesterase (EC 3.1.1.1) die Verbindungen der allgemeinen Formel ( I ) , worin R2 ein Wasserstoffatom und R1 eine Alkenyl- oder Alkoxygruppe bedeuten,in Luciferin und Alkohol. So entsteht beispielsweise aus Luciferinmethylester Luciferin und Methylalkohol.
[0050] Carboxypeptidase A (EC 3.4.17.1) spaltet die Luciferin- Derivate der allgemeinen Formel (I), worin R2 ein Wasserstoffatom und R1 eine Aminosäure bedeuten, in Luciferin und die betreffende Aminosäure So entsteht beispielsweise aus Luciferylphenylalanin, Luciferylglycin oder Luciferylmethionin Luciferin sowiePhenylalanin, Glycin oder Methionin.
[0051] Die Carboxypeptidase A ist dabei hinsichtlich der Aminosäure unspezifisch.
[0052] Die Carboxypeptidase B (EC 3.4.17.2) spaltet solche Verbindungen der allgemeinen Formel (I), worin R2 ein Wasserstoffatom und R1 Arginin bzw. Lysin bedeuten. Es entsteht dabei Luciferin und Arginin bzw. Lysin.
[0053] α und β-Amylasen (EC 3.2.1.1 und EC 3.2.1.2) spalten die Verbindungen der allgemeinen Formel (I), worin R1 eine Hydroxygruppe und R2 ein Disaccharid bedeuten, in das entsprechende Disaccharid und Luciferin. Kininase II (EC 3.4.15.1) spaltet die Verbindungen der allgemeinen Formel (I), worin R2 ein Wasserstoffatom und
[0054] R1 ein Dipeptid bedeuten, in das entsprechende Peptid und Luciferin. Steht R1 für andere Oligopeptide, setzt man microbielle Proteinasen (EC 3.4.21.14 bzw. EC 3.4.22.-) ein.
[0055] Lipasen (EC 3.1.1.-) spalten die Verbindungen der allgemeinen Formel (I), worin R1 eine Hydroxygruppe und R2
[0056] einen R3-
-Rest bedeuten, in die entsprechende Säure und
[0057] Luciferin.
[0058] Nukleotidasen (EC 3.1.3.-) sowie Nukleasen spalten die Verbindungen der allgemeinen Formel (I), worin R1 eine Hydroxygruppe und R ein Nukleotid bedeuten, in das entsprechende Nukleotid und Luciferin.
[0059] Acetylesterase (EC 3.1.1.6) spaltet di,e Verbindungen der aιil:lgemeinen Formel (I), worin R1 eine Hydroxygruppe und
[0060] R2 einen CH3-CO-Rest bedeuten, in Essigsäure und Luciferin,
[0061] Amidasen spalten Luciferinamid in Luciferin und Ammoniak. Aminoacylase spaltet Luciferylaminosäuren in Luciferin und die entsprechende Aminosäure.
[0062] Arylsulfatase (EC 3.1.6.1) spaltet die Verbindungen der allgemeinen Formel (I), worin R1 eine Hydroxygruppe be R1 deutet und R2 eine HSO3-Gruppe darstellt in Luciferin und
[0063] H2SO4.
[0064] Alkalische und saure Phosphatase (EC 3.1.3.1) spalten die
[0065] Verbindungen der allgemeinen Formel (I), worin R1 eine Hydroxygruppe und R2 eine H2PO3-Gruppe bedeutet in Luciferin und H3PO4.
[0066] α /β -Glucosidasen ( EC 3 .2.1 .20 und EC 3.2.1 .21 ) spalten die Verbindungen der allgemeinen Formel ( I ) , worin R1 eine Hydroxygruppe und R2 einen Glucoserest bedeutet, in die entsprechende α/ β-Glucose und Luciferin.
[0067] Setzt man im erfindungsgemäßen Immunoassay Verbindungen der allgemeinen Formel (I) ein, worin R1 einen anderen Rest als eine Hydroxygruppe und R2 einen anderen Rest als ein
[0068] Wasserstoffatom bedeuten, dann muß man zwei der oben genannten Enzyme einsetzen, um aus dem Derivat Luciferin freizusetzen.
[0069] Mit den oben beschriebenen Enzymen ist es somit möglich aus einem erfindungsgemäßen Luciferin-Derivat einschlielich des Luciferinmethylesters Luciferin freizusetzen. Die erfindungsgemäß eingesetzten Verbindungen dienen somit als Substrate zur Detektion von Liganden, die mit Enzymen markiert sind. Derartige mit Enzymen markierte Liganden können in den verschiedensten Anwendungsgebieten, beispielsweise bei Immunoassays, eingesetzt werden.
[0070] Das freigesetzte Luciferin ist noch in geringster Konzentration mit dem Enzym Luciferase des Leuchtkäfers Photinus pyralis nachweisbar.
[0071] Beim Umsatz von Luciferin mit dem Enzym Luciferase findet folgende Reaktion statt:
[0072]

Bei dieser Umsetzung wird ATP verbraucht. Photonen mit einer Wellenlänge von 562 nm werden emittiert. Es handelt sich somit um eine Biolumineszenz. Das emittierte Licht bestimmt man luminometrisch.
[0073] Die Einzelheiten der oben beschriebenen Umsetzung sind bekannt und unter anderem beschrieben in:
[0074] Luminometrie von K. Wulff in Methods of Enzymatic Analysis, Vol. 1 (H.U. Bergmeyer, Herausg.), Seiten 340 - 368, Verlag Chemie, Weinheim, Bergstraße (1983).
[0075] Durch den Umsatz des freigesetzten Luciferins mit der Luciferase wird die Empfindlichkeit der Detektion der markierten Liganden gesteigert. Dies heißt mit anderen
[0076] Worten, daß erfindungsgemäß ein besseres Detektionssystem zur Verfügung gestellt wird.
[0077] Erfindungsgemäß werden somit diejenigen Enzyme, die aus einem Luciferin-Derivat Luciferin freisetzen können, als Marker verwendet. Diese Enzyme können mit den jeweiligen Liganden, wobei es sich um Antikörper, Antigene, Haptene etc. handeln kann, nach bekannten Verfahren konjugiert werden.
[0078] Diese Marker-Enzyme können in allen bisher, bekannten, beispielsweise in den eingangs genannten geschilderten, Enzym-Immunoassays eingesetzt werden, seien es nun homogene oder heterogene Enzym-Immunoassays.
[0079] Das bei der Umsetzung dieser Enzym-Konjugate mit Luciferin- Derivaten erhaltene Luciferin wird über die Biolumineszenz mit Hilfe der Luciferase bestimmt.
[0080] Die erfindungsgemäßen Verbindungen und der erfindungsgemäße Immunoassay können in der Klinischen Chemie zur Bestimmung von Antikörpern und Antigenen (Hormonen (TSH, Tyroxin, T3, T4), Peptiden, Proteinen etc.), in der Umweltanalytik (immunologische Bestimmung von Giften (Pflanzenschutzmitteln etc.)), Prostaglandinen, Thromboxanen, monoklonaler Antikörper, in der Lebensmittelchemie und bei allen immunologischen Untersuchungsverfahren eingesetzt werden.
[0081] Das erflndungsgemäße Detektionssystem kann ferner beim Blot-Verfahren und bei Nukleinsäurehybridiserungen eingesetzt werden.
[0082] Die erfindungsgemäßen Verbindungen lassen sich wie folgt herstellen.
[0083] Die Verbindungen der allgemeinen Formel (I), worin R2 ein
[0084] Wasserstoffatom bedeutet und R1 eine Alkoxygruppe darstellt, lassen sich herstellen, indem man Luciferin mit einem entsprechenden Alkohol (R1-H) in Anwesenheit von Dicyclohexylcarbodiimid in DMF umsetzt.
[0085] Die Verbindungen der allgemeinen Formel (1), worin R2 ein
[0086] Wasserstoffatom und R1 eine Aminosäure oder ein Oligopeptid bedeuten, kann man herstellen, indem man D-Luciferinhydroxysuccinimidester (vergleiche Beispiel 1) mit der entsprechenden Aminosäure oder dem entsprechenden Oligopeptid umsetzt.
[0087] Die Verbindungen der allgemeinen Formel (1), worin R1 eine Hydroxygruppe bedeutet und R2 eine Alkyl- oder Alkenyl- gruppe, die gegebenenfalls durch einen oder mehrere Phenylrest (e) substituiert ist, kann man folgendermaßen herstellen: Man setzt Luciferin mit Diazomethan um und erhält so eine Verbindung der Formel (I), worin R1 eine Methoxygruppe bedeutet. Diese Verbindung setzt man mit einem Alkylchlorid (z.B. Butylchlorid) oder Alkenylchlorid. zu Verbindungen der allgemeinen Formel (I) um, worin R2 eine C1-C20-Alkylgruppe oder eine C2-C20-Alkenylgruppe bedeutet. Danach spaltet man die Methylgruppe von
[0088] R1 enzymatisch mit Carboxylesterase ab und erhält so eine
[0089] Verbindung der allgemeinen Formel (I), worin R1 eine
[0090] Hydroxygruppe bedeutet.
[0091] Die erfindungsgemäßen Verbindungen der allgemeinen Formel (I), worin R2 eine Arylgruppe bedeutet, erhält man in analoger Weise.
[0092] Zur Herstellung der Verbindungen der allgemeinen Formel
[0093] (I), worin R1 eine Hydroxygruppe und R2 eine Gruppe der allgemeinen Formel (II) bedeuten, erhält man
ebenfalls in ähnlicher Weise. Jedoch setzt man die entsprechenden Säurechloride ein.
[0094] Bei der Synthese der Verbindungen der allgemeinen Formel (I), worin R2 einen Mono- oder Disaccaridrest bedeutet und R1 für eine Hydroxygruppe steht, geht man ebenfalls von Luciferin aus. Nach Schützen der Carboxylgruppe ( R1=OCH3) setzt man diese geschützte -Verbindung mit 1Br-Mono- oder
[0095] Disaccariden um und spaltet anschließend die Methylgruppe des Restes R1 mit Carboxylesterase ab. Die erfindungsgemäßen Verbindungen, worin R1 eine Hydroxygruppe und R2 einen Nukleotidrest bedeuten, erhält man gemäß folgendem Reaktionsschema:
[0096] S c h e m a
[0097]
[0098] In obigem Schema bedeuten:
[0099] B2 = gegebenenfalls geschützte Base;
[0100] DMT = 4,4'-Dimethoxytrityl:
[0101] TEA = Triethylammonium;
[0102] MSNT = 1(Mesitylen-2-sulfonyl)-3-nitro-1,2,4-triazol
[0103] 2-ClPh = 2-Chlorphenyl
[0104] Bei dieser Synthese geht man somit von Luciferinmethylester aus. Diesen setzt man gemäß obigem Schema mit einem geschützen Nukleotid, beispielsweise in DMF, um. Man kann dabei nicht nur Nukleotide mit einer Phosphatgruppe, sonder auch solche mit zwei oder drei Phosphatgruppen einsetzen, d.h. die entsprechenden Di- oder Triphosphate.
[0105] Von der erhaltenen Verbindung spaltet man die Schutzgruppen auf an sich bekannte Weise ab und entfernt danach gewünschtenfalls mit Esterase die Methylgruppe, so daß man eine erfindungsgemäße Verbindung mit R1 = OH erhält.
[0106] Als geschütztes Nukleotid kann man beispielsweise N6- Benzoyl-5'-0(4,4'-dimethoxytrityl)-2'-deoxyadenosin-3'- (2-chlorphenyl)-phosphat einsetzen. Auch finden solche Verbindungen Anwendung, bei denen die 2 '-Deoxyadenosingruppe beispielsweise durch eine 2'-Deoxyguanisin-, 2'-Deoxy- thymidin-, 2'-Deoxyuridin-, 2'-Deoxycytidin-, 2'-Guanisin-, 2'-Adenosin-, 2'-Cytidin-, 2'-Thymidin- oder 2'-Uridin- gruppe ersetzt ist.
[0107] Nach obigem Schema kann man auch solche erfindungsgemäße Verbindungen erhalten, worin R1 eine C1- 20-Alkoxy- oder C2-20-Alkenyloxygruppe bedeutet. Man geht dann nicht von dem Methylester, sondern von dem entsprechenden Ester aus.
[0108] Unter einer Alkenylgruppe wird im Rahmen der vorliegenden Anmeldung ein aliphatischer Kohlenwasserstoffrest verstanden, der eine oder mehrere Doppelbindungen aufweist, z.B. Vinyl, Allyl, Propenyl, Butenyl. Eine Alkenyloxy-Gruppe ist eine Alkenylgruppe, die über ein Sauerstoffatom gebunden ist. Zur Herstellung der erfindungsgemäßen Luciferin-Derivate worin R1 einen Aminosäurerest oder ein Oligopeptid bedeutet und R2 ein Nukleotid darstellt, geht man von den
[0109] Luciferin-Derivaten aus, bei denen R1 einen Aminosäurerest oder ein Oligopeptid bedeutet. Anschließend schützt man die funktioneilen Gruppen des Restes R1 auf an sich bekannte Weise und setzt dann wie im obigen Schema skizziert um.
[0110] Zur Herstellung der erfindungsgemäßen Luciferin-Derivate, worin R1 einen Alkyl- oder Alkenylrest bedeutet und R2 die angegebenen Bedeutungen besitzt, jedoch nicht für einen Nukleotidrest steht, führt man zuerst den Rest R1und dann den Rest R2 ein. Man verfährt dabei wie eingangs beschrieben. In ähnlicher Weise verfährt man, wenn R1 einen Aminosäurerest oder ein Oligopeptid bedeutet. Jedoch ist es zweckmäßig, die funktioneilen Gruppen des
[0111] Restes R1 vor der Einführung des Restes R2 auf an sich bekannte Weise zu schützen. Diese Schutzgruppen werden nach Einführung des Restes R2 wieder abgespalten.
[0112] Die Verbindung, worin R1 eine Aminogruppe und R2 ein
[0113] Wasserstoffatom bedeuten, stellt man her, indem man den Luciferinhydroxysuccinimidester mit Ammoniak umsetzt.
[0114] Die obigen Umsetzungen führt man zweckmäßigerweise in einem inerten organischen Lösungsmittel wie THF, Dioxan, Pyridin oder DMF durch. Die Reinigung kann mittels HPLC erfolgen.
[0115] Die Erfindung wird anhand der nachstehenden Beispiele näher erläutert:
[0116] In diesen Beispielen werden folgende Puffer eingesetzt:
[0117] A: 0,015 mol/1 Na2CO3 pH 9,5
[0118] B: 0,01 mol/1 K2HPO4, 0/015 mol/1 NaCl, 0,005 % Tween 20 pH 7,4 C: 2,7 mmol/1 KH2PO4, 6,5 mmol/1 Na2HPO4, 0,137 mol/1 NaCl, 0,05 % Tween 20, pH 7,4 (vor Gebrauch werden noch 0,1 % Rinderserumalbumin dazugegeben).
[0119] Beispiele für Immunoassays Beispiel A
[0120] Assay zur Peptidbestimmung, erläutert an Bradykinin
[0121] Eine Antibradykinin-Immunoglobulinlösung (30 μg/ml Puffer A) gibt man in die Vertiefungen einer Mikrotiterplatte und inkubiert über Nacht bei 4°C. Dadurch wird erreicht, daß sich das Antibradykinin-Immunglobulin an die Mikrotiterplatte "absorbiert". Danach wird 5 x mit Puffer B gewaschen.
[0122] Anschließend gibt man 0,1 ml eines Bradykinin-Carboxylesterase- Konjugats (50 μ/ml Puffer C) und 0,1 ml einer Bradykinin- Lösung in verschiedenen Konzentrationen (Bradykinin ist ebenfalls in Puffer C gelöst) in die Vertiefungen der Mikrotiterplatte und inkubiert über Nacht bei 4°C. Dabei konkurrieren das Bradykinin-Enzym-(Esterase)-Konjugat und das reine Bradykinin um das Anti-Bradykinin-Immunoglobulin. Je höher die Konzentration an reinem Bradykinin ist, desto weniger Bradykinin-Enzymkonjugat wird an das Anti-BradykininImmunoglobulin gebunden. Es handelt sich hierbei um einen kompetitiven heterogenen Enzym-Immunoassay, bei dem der Antikörper an eine feste Phase gebunden ist.
[0123] Anschließend wäscht man 5 x mit Puffer B.
[0124] In die Vertiefungen der Mikrotiterplatte werden dann 0,2 ml einer Luciferin-methylesterlösung (2 x 10-6 mol/1 in
[0125] 50 mmol/l Tris/HCl; pH 7,5) gegeben und 1 Stunde bei 37°C inkubiert (Detektionssystem I).
[0126] Anschließend entnimmt man 0,1 ml aus den jeweiligen Vertiefungen und gibt zu 0,4 ml eines "Biolumineszenz-Cocktails" Dieser"Biolumineszenz-Cocktail" ist wie folgt zusammengesetzt:
[0127] 30 mmol/l HEPES (N-2-Hydroxyethylpiperazin-N'-2-ethansulfonsäure)
[0128] 6 mmol/l MgCl
[0129] 6 mmol/l ATP
[0130] 0,5 mmol/l EDTA
[0131] 80 μmol/l DTT (Dithiothreitol)
[0132] 1 μg Luciferase (des Leuchtkäfers Photinus pyralis)
[0133] Gesamtvolumen : 0 , 4 ml ; pH 7 , 75
[0134] Es werden dann 10 Sek . lang die Lichtimpulse gemessen .
[0135] Die erhaltenen Daten korrel iert man mit dem in verschiedenen Konzentrationen eingesetzten Bradykinin und erstellt eine Stan dardkurve , die in Fig . 1 wiedergegeben ist . Wünscht man nun, eine unbekannte Bradykininkonzentration zu bestimmen, dann führt man den Immunoassay wie oben beschrieben durch, bestimmt dann 10 Sek. lang die Lichtimpulse und ermittelt aufgrund dieser Daten zusammen mit der Standarckurve die unbekannte Bradykininkonzentration.
[0136] Wie man der Fig. 1 entnehmen kann, kann man mit dem erfindungsgemäßen Immunoassay Bradykinin in Konzentrationen bis hinab zu 2 x 10-13 [g/Cavität] bestimmen.
[0137] Dieser ist wesentlich empfindlicher als der bisher bekannte, zur Bestimmung von Kininendes Harns eingesetzte Radio-Immunoassay. Bei diesem bekannten Radio-Immunoassay wurde Antiserum gegen synthetisches Bradykinin in Kombination mit markiertem tyr8-Bradykinin verwendet. Dieser bekannte Assay ist in der Lage, Bradykinin bis lediglich zu einer Konzentration von 10-11 [g/Cavität] nachzuweisen. Einzelheiten über den bekannten Radio-Immunoassay finden sich in: The Journal of Laboratory and Clinical Medicin, Vol. 91,5, Seiten 721 - 728, Mai 1978 "A Sensitive Radioimmuno- Assay Method for Urinary Kinins in Man".
[0138] Im obigen Beispiel kann man im Konjugat statt der Carboxylesterase auch Carboxypeptidase A (EC 3.4.17.1), Carboxypeptidase B (EC 3.4.17.2), Arylsulfatase (EC 3.1.6.1) oder alkalische Phosphatase (EC 3.1.3.1) einsetzen.
[0139] Das beschriebene Detektionssystem I ersetzt man dann durch folgende:
[0140] Detektionssystem II (bei Carboxypeptidase A) 0,2 ml D-Luciferyl-(L)-Phenylalaninlösung (10 μmol/l in 0,05 mol/l Tris/HCl, 3 g/l LiCl pH 7,5) 1 h bei 37°C inkubieren. Detektionssystem III (bei Carboxypeptidase B)
[0141] 0,2 ml D-Luciferyl-(L)-Nα-arginin-Lösung
[0142] (10 μmol/l in 0,05 mol/l Tris/HCl, 0,2 mol/l NaCl, pH 7,8) lh bei 37°C inkubieren.
[0143] Detektionssystem IV (bei Arylsulfatase)
[0144] 0,2 ml D-Luciferin-O-sulfat-Lösung
[0145] (10 μmol/l in 10 mmol/l Natriumacetat, pH 5/0)
[0146] 1 h bei 37°C inkubieren.
[0147] Detektionssystem V (bei alkalischer Phosphatase)
[0148] 0/2 ml D-Luciferin-O-phosphat-Lösung
[0149] (10 μmol/l in 10 mmol/l Diethanolamin, 0,5 mmol/1 in MgCl2 . 6 H2O, pH 9,8)
[0150] 1 h bei 37°C inkubieren
[0151] In obigem Beispiel ist die Bestimmung von Bradykinin erläutert. Statt dieses Analyten kann man auch andere Analyte bestimmen, beispielsweise Insulin, Tyroxin T3 und Tyroxin T4.
[0152] Beispiel B;
[0153] Immunoassay zur Bestimmung von Proteinen, beispielsweise Humankallikrein
[0154] 0,2 ml einer Humanurin-Kallikrein-Lösung (10 μg/ml in
[0155] Puffer A) gibt man in die Vertiefungen einer Mikrotiterplatte und inkubiert über Nacht bei 4°C. Dabei haftet dieses Antigen aufgrund hydrophober Wechselwirkungen an der Oberfläche der Mikrotiterplatte. Anschließend wäscht man 5 x mit Puffer B (automatisch im Washer).
[0156] Parallel zu diesem Ansatz wurden 0,5 ml einer anti-Humankallikrein Immunglobulin-Lösung (10 ng) mit 0,5 ml einer Humankallikrein-Lösung (in unterschiedlichen Konzentrationen) über Nacht bei 4°C inkubiert.
[0157] Anschließend gibt man jeweils 0,2 ml letzteren Inkubationsansatzes in die beschichteten Vertiefungen der Mikrotiterplatten und inkubiert 3 Stunden bei 37°C. Dabei binden sich die noch nicht mit Humankallikrein besetzten Antikörper an das an die Mikrotiterplatte gebundene Humankallikrein.
[0158] Dann gibt man 0,2 ml einer Anti-rabbit Immunoglobinalkalischer Phosphatase-Konjugat-Lösung ( 1 μl Konjugat/ml Puffer C; stammt von der Ziege) in die Vertiefungen und inkubiert 3 Stunden bei 37°C. Dabei bindet sich das Konjugat an die Antigen-Antikörper-Kombination. Das Konjugat kann sich nur dann anlagern, wenn der oben genannte Antikörper vorhanden ist. Je höher die Menge an Antikörper somit ist, desto höher ist auch die Menge an gebundenem Konjugat.
[0159] Es handelt sich hier um einen indirekten Enzym-Immunoassay für menschliches Harnkallikrein. Danach gibt man 0,2 ml einer Luciferin-O-phosphat-Lösung (1 x 10-5 mol/l in 10 mmol/1 Diethanolamin, 0,5 mmol/l,MgCl2 .6H2O, pH 9,8) in die Vertiefungen der Mikrotiterplatte und inkubiert 1 Stunde bei 37°C. Nach der Inkubation entnimmt man jeweils 0,1 ml aus den Vertiefungen und pipettiert zu dem im Beispiel A beschriebenen "Biolumineszenz-Cocktail". Man mißt dann 10 sec. lang die Lichtimpulse. (Detektionssystem V).
[0160] Je mehr Konjugat an den festen Träger gebunden worden ist, desto mehr Luciferin wird freigesetzt und desto größer ist die Lichtausbeute.
[0161] Aufgrund der erhaltenen Daten kann man eine Standardkurve erstellen, die in Fig. 2 gezeigt ist. Wie man sieht, kann man die Konzentration an Humanurin-Kallikrein in einem Bereich von 10-15 bis 10-12 [ g/Cavität] bestimmen.
[0162] Die mit den bisher bekannten Enzym-Immunoassays erreichte Nachweisgrenze lag bei 5 x 10-9 [g/Cavität] , man vergleiche J. Clin. Chem. Clin. Biochem. Vol. 18, 1980, Seiten 197 - 208).
[0163] Im obigen Beispiel kann man das eingesetzte Enzym, d.h. die alkalische Phosphatase durch Carboxylesterase, Carboxypeptidase A und B sowie Arylsulfatase ersetzen. In diesem Fall finden dann die Detektionssysteme I, II, III bzw. IV Anwendung.
[0164] Gemäß dem in diesem Beispiel beschriebenen Immunoassay kann man nicht nur menschliches Harn-Kali ikrein, sondern auch Granulocytenelastase vom Schwein, α 1-Proteinase-Inhibitor vom Schwein, Plasmakallikrein, Cytochrome, Immunoglobulin G, M, E sowie A, Fibrinogen und Fibrinogen-Spaltprodukte (Pibrinopeptide A, B und C ) bestimmen .
[0165] Beispiel C:
[0166] Bestimmung von Antikörpern, die auf Humanurin-Kallikreinspezifisch sind
[0167] 0,2 ml einer Humanurin-Kallikrein-Lösung (10 μg/ml in Puffer A) gibt man in die Vertiefungen einer Mikrotiterplatte und inkubiert über Nacht bei 4°C. Dabei haftet dieses Antigen aufgrund hydrophober Wechselwirkungen an der Oberfläche der Mikrotiterplatte. Anschließend wäscht man 5 x mit Puffer B (automatisch im Washer).
[0168] Das Antikörper-enthaltende Serum (z.B. erhalten von Kaninchen) gibt man anschließend in verschiedenen Konzentrationen in die entsprechenden Vertiefungen der Mikrotiterplatte und inkubiert 3 Stunden bei 37°C (das Antiserum wird mit Puffer C verdünnt). Dabei bindet sich der Antikörper an das Antigen und zwar un so mehr , je höher die Konzentration ist. Anschließend wäscht man wiederum 5 x mit Puffer B.
[0169] Dann gibt man 0,2 ml einer Anti-rabbit Immunoglobin- Esterase-Konjugat-Lösung (50 μl Konjugat/ml Puffer C; stammt von der Ziege) in die Vertiefungen und inkubiert 3 Stunden bei 37°C. Dabei bindet sich das Konjugat an die Antigen-Antikörper-Kombination. Das Konjugat kann sich nur dann anlagern, wenn der oben genannte Antikörper vorhanden ist. Je höher die Menge an Antikörper somit ist, desto höher ist auch die Menge an gebundenem Konjugat.
[0170] Nach der Inkubation wäscht man erneut 5 x mit Puffer B. Danach gibt man 0/2 ml einer Lucifer in-methylesterlösung (2 x 10-6 mol/l in 50 mmol/l Tris/HCl; pH 7/5) in die Vertiefungen der Mikrotiterplatte und inkubiert 1 Stunde bei 37°C. Nach der Inkubation entnimmt man jeweils 0/1 ml aus den Vertiefungen und pipettiert zu dem im Beispiel A beschriebenen "Biolumineszenz-Cocktail". Man mißt dann 10 Sek. Lang die Lichtimpulse.
[0171] Je mehr Konjugat an den festen Träger gebunden worden ist, desto mehr Luciferin wird freigesetzt und desto größer ist die Lichtausbeute.
[0172] Aufgrund der erhaltenen Daten kann man eine Standardkurve erstellen, die in Fig. 3 gezeigt ist. Wie man sieht, kann man die Konzentration an dem Antikörper für Humanurin-Kallikrein (Anti-HUK-IgG) in einem Bereich von
[0173] 10 -12 bis 10-9 [g/Cavität] bestimmen.
[0174] Die mit den bisher bekannten Enzym-Immunoassays erreichte Nachweisgrenze lag bei 5 x 10-9 [g/cavität] , man vergleiche J. Clin. Chem. Clin. Biochem. Vol. 18, 1980, Seiten 197 - 208).
[0175] Mit diesem Assay können die Antikörper gegen folgende
[0176] Analyte bestimmt werden:
[0177] Bradykinin, menschliches Harnkallikrein, Granulocytenelastase vom Schwein, α1 -proteinase-Inhibitor vom Schwein, Plasmakallikrein, Cytochrome, Immunoglobulin G, M, E und A, Insulin, Tyroxin T3 und T4, Fibrinogen und Fibrinogen-Spaltprodukte (Fibrinopeptide A, B und C ). Beispiel D
[0178] Sandwich-Enzym-Immunoassay für menschliches Harnkallikrein
[0179] In die Vertiefungen einer Mikrotiterplatte (Fa. Dynatech) gibt: man immunselektiertes Anti-HUK-IgG von der Ziege (10 μg/ml in Puffer A; 0,2 ml/Cavität) und inkubiert über Nacht bei 4°C. Anschließend wäscht man die Platte 5 Mal mit Puffer B und pipettiert 0,2 ml einer Lösung von menschlichem Harnkallikrein (in Puffer C) in die Vertiefungen und inkubiert 24 h bei 4°C. Nach erneutem
[0180] Waschen mit Puffer B inkubiert man 24h mit Anti-HUK-IgG vom Kaninchen (10 μg/ml Puffer C). Danach wäscht man 5 x mit Puffer B und inkubiert weitere 24h mit AntiKaninchen-IgG-Enzym-Konjugat (0,2 ml Puffer C), wobei man als Enzym Carboxylesterase, Carboxypeptidase A und B,
[0181] Arylsulfatase bzw. alkalische Phophatase einsetzt. Zur Bestimmung des gebundenen Anti-Kaninchen-IgG-EnzymKonjugats setzt man je nach Enzym das Detektionssystem I bis V ein.
[0182] Beispiele für weitere Anwendungen des erfindungsgemäßen Detektionssystems
[0183] Beispiel E
[0184] Durchführung eines Blot-Verfahrens (Western-Blot -konkretes Beispiel: Protein-Inhibitor gegen Schweineleukocytenelastase)
[0185] Wie in der Literatur beschrieben (1) wird zuerst eine SDS-
[0186] Elektrophorese mit dem Hemmstoff durchgeführt. Dann wird das Protein vom Acrylamidgel auf eine Nitrocellulose-Folie übertragen (1). Anschließend erfolgt die Sichtbarmachung des "geblotteten" (transferierten) Inhibitors wie folgt:
[0187] Die Nitrocellulose-Folie wird 24 h bei Raumtemperatur mit einem Antikörper-alkalische Phosphatase Konjugat in Puffer B inkubiert (der Antikörper ist gegen den Inhibitor gerichtet) . Danach wird mit Puffer A gewaschen und die Nitrocellulose- Folie in einen Trog gelegt, der mit dem Biolumineszenz-
[0188] Cocktail und 10 μmol/1 D-Luciferin-O-Phosphat benetzt ist. (Die Viskosität des Biolumineszenz-Cocktails wurde mit einem Gelierungsmittel (z.B. Agar erhöht)). Das Ganze wird unter Lichtausschluß auf einen hochempfindlichen S/W-Film (Kodak TRi-X pan Professional film) gelegt und 2 h der Strahlung bei Raumtemperatur ausgesetzt. Dann wird entwickelt. Die Lage des Inhibitors kann durch die Schwarzfärbung bestimmt werden.
[0189] Literatur für Blot-Verfahren:
[0190] 1)Towbin et al (1979) Proc. Natl. Acad. Sei. USA 76, 4350
[0191] Literatur für Nukleinsäure-Hybridisierung: Southern E. M. (1980) Meth. Enzymol. 68, 152 Alwine et al (1980) Meth. Enzymol. 68, 220. Puffer A: 10 mmol/l KH2PO4, 15 mmol/l NaCl, 0,05 g/l Tween 20 pH 7,4
[0192] Puffer B: 1,5 mmol/l KH2PO4 . H2O, 0,14 mol/l NaCl,
[0193] 0,5 g/l Tween, 20,2 mg/ml Rinderserumalbumin, pH 7,4
[0194] Beispiel F
[0195] Durchführung eines Nukleinsäure-Hybridisierungs-Verfahrens (Southern-Blot -konkretes Beispiel: pBR322 Hybridisierung):
[0196] pBR322 DNA wird wie in Literatur (2) beschrieben aus E. coli isoliert und im Acrylamidgel elektrophoretisch getrennt. Dann erfolgt ein Transfer der DNA auf Nitrocellulose wie in Literatur (2) und (3) beschrieben. Danach wird die Hybridisierung auf Nitrocellulose wie folgt durchgeführt:
[0197] Die Nitrocellulose wird wie in Literatur 2 und 3 beschrieben behandelt. Dann wird nicht wie sonst üblich radioaktiv markierte pBr322 DNA zur Hybridisierung verwendet, sondern eine pBR322 DNA, die über Nick-Translation mit Biotin markiert wurde (Vorschrift: Bethesda Research
[0198] Laboratories Kit oder Lit. 2; beschreibt die Markierung der DNA mit Biotin). Die Nitrocellulose-Folie wird 2 h bei 37°C mit einem Streptavidin-Phosphatase-Konjugat in Puffer B inkubiert (Streptavidin bindet spezifisch an biotinylierte pBR322 DNA) . Danach wird mit Puffer A gewaschen und die Nitrocellulose-Folie in einen Trog gelegt, der mit dem
[0199] (2) Maniatis et al. (1982) Molecular Cloning, Cold Spring Harber Laboratory (3) B.D. Harnes und S.J. Higgins (1985), Nucleis Acid
[0200] Hybridization, A Practical Approach, IRL Press, Oxford Biolumineszenz-Cocktail und 10 μmol/l D-Luciferin-O-Phosphat benetzt ist (Biolumineszenz-Cocktail wurde mit Gelierungsmitteln (z.B. Agar) "viskoser gemacht"). Das Ganze wird unter Lichtausschluß auf einen hochempfindlichen S/W-Film (Kodak TRi-X pan Professional film) gelegt und 2 h der Strahlung bei Raumtemperatur ausgesetzt. Dann wird entwickelt und die Lage des Inhibitors kann durch die Schwarzfärbung bestimmt werden.
[0201] Puffer A: 10 mmol/l KH2PO4 , 15 mmol/l NaCl, 0,05 g/l, Tween 20 pH 7,4
[0202] Puffer B: 1,5 mmol/l KH2PO4. H2O, 0,14 mol/l NaCl, 0,5 g/l Tween 20, 2 mg/ml Rinderserumalbumin, pH 7,4
[0203] Herstellungsbeispiele
[0204] Beispiel 1
[0205] Herstellung von D-Luciferin-hydroxysuccinimidester (L-O-Su; Zwischenverbindung)
[0206]
[0207] Man löst 30 mg (0,11 mmol)D-Luciferin* und 12,4 mg (0,11 mmol)
[0208] N-Hydroxysuccinimid bei Raumtemperatur in 1,8 ml Tetrahydrofuran (THF). Zu dieser Lösung gibt man 24,7 mg (0,12 mmol) N,N-Dicyclohexylcarbodiimid (in 0,1 ml THF gelöst) und läßt unter Lichtausschluß 3 Stunden bei Raumtemperatur stehen. Man filtriert den ausfallenden Harnstoff ab, gibt die erhaltene klare Lösung unter Schwenken in 21 ml n-Hexan, saugt den flockigen Niederschlag ab und trocknet ihn im Exsikator. Ausbeute 33 mg (80% d. Th.)
[0209] Analyse für C15H11 N3 S2O5 MG: 377,40
[0210] C H N berechnet: 49,68 3,66 10,53 gefunden: 49,39 3,77 10,54
[0211] *D-Luciferin: D-(-)-2-(6'-Hydroxy-2'- benzothiazolyl)- Δ2-thιazolm-4-carbonsäure Beispiel 2
[0212] Reinigung des D-Lucifer in-methylesters
[0213]
[0214] Man stellt D-Lucifer-in-methylester nach E.H. White, J. Amer.Chem.Soc. 102, 3199 (1980) her.
[0215] Man reinigt säulenchromatographisch an Kieselgel (Kieselgel 60, Merck 9385), wobei man als Laufmittel Benzol- Ethylacetat (1:1) einsetzt. Ausbeute: 69 % d. Th.
[0216] Analyse für C12H10N2 S2O3 MG: 294,35
[0217] C H N berechnet: 48,97 3,42 9,52 gefunden: 49,59 3,77 9,41
[0218] Das Massenspektrum und das UV-Spektrum stehen in Übereinklang mit der Struktur. Beispiel 3
[0219] Herstellung von D-Luciferyl-L-Nα-arginin
[0220]
[0221] C17H20N6S2O4 ; MG 436,52
[0222] Man löst 12,25 mg (30 μmol) L-O-Su (hergestellt gemäß Beispiel 1) in 0,3 ml Dioxan und versetzt mit 0,2 ml einer 0,6 mol/1 (120 μmol) L-Argininlösung mit pH 7,5 (hergestellt durch Lösen von Arginin in Wasser und Zugabe von 2 N HCl bis pH 7,5). Nach 10 Minuten gibt man 0,015 ml 2 N NaOH zu und stellt den pH der Lösung auf 6 ein. Den Reaktionsansatz läßt man dann 2 Stunden bei Raumtemperatur stehen. Man zieht das Dioxan im Rotationsverdampfer ab, nimmt in Wasser auf, gibt solange 1 raol/l Ammoniak zu, bis alles gelöst ist, filtriert und reinigt mittels HPLC (Säule: Hibar EC-RP 8 Merck; Lsg.-A: 0,05 mol/l Ammoniumacetat pH 6,5; Lsg.-B: Methanol für die Chromatographie; A:B = 65:35; Fluß: 1 ml/min.; Druck: ca. 170 bar). Die Ausbeute beträgt 4,81 mg (37 % d.Th.) UV-Maximum: 265, 335 mm (Phosphatpuffer pH 7,5)
[0223] Fluoreszenzspektrum: Exitation 333 nm; Emission 544 nm
[0224] (Phosphatpuffer pH 7,8) Aminosäureanalyse: 0,96 mol Arginin pro mol D-(-)-Luciferin.
[0225] Beispiel 4
[0226] Herstellung von D-Luciferyl-L-phenylalanin
[0227]
[0228] Man löst 4,4 mg (26,5 μmol) L-Phenylalanin in 0,2 ml Dioxan und 0,1 ml Wasser unter Zugabe von 0/06 ml Triethylamin. Diese Lösung gibt man zu 10 mg (26,5 μmol) L-O-Su (hergestellt gemäß Beispiel 1) und läßt 2 Stunden bei Raumtemperatur stehen. Anschließend gibt man 0,01 ml Essigsäure und 1 ml Wasser zu und bewahrt über Nacht bei 4°C auf. Den Niederschlag zentrifugiert man ab, löst ihn in 0,1 mol/l Ammoniak und reinigt mittels HPLC. Die Ausbeute beträgt 6,52 mg (63 % d. Th.). Bruttoformel: C20H17N3O4S2 ; MG: 402,49
[0229] UV-Maximum: 270, 335 nm ( Phospatpuffer 7,5) Fluoreszenzspektren: Exitation 332 nm; Emission 543 nm
[0230] (Phosphatpuffer 7,5)
[0231] Aminosäureanalyse: 1,02 mol Phenylalanin pro mol-D-(-)-
[0232] Luciferin Beispiel 5
[0233] Herstellung von D-Luciferyl-L-methionin
[0234]
CH Bruttoformel: C16H17N3O4S3; MG: 411,52 3
[0235] Man verfährt wie im Beispiel 4 angegeben, ersetzt jedoch das dort eingesetzte Phenylalanin durch eine äquimolare Menge L-Methionin und erhält so die Titelverbindung.
[0236] UV-Maximum: 265, 335 nm (Phosphatpuffer 7,5) Fluoreszenzspektrum: Exitation 340 nm; Emission 433 nm
[0237] (Methanol) Aminosäureanalyse: 0,98 mol Methionin pro mol D-(-)Luciferi
[0238] Beispiel 6
[0239] Herstellung von D-Luciferyl-L-glycin
[0240]
[0241] Bruttoformel: C13H N3O4S2 ; MG 337,37
[0242] Man verfährt wie im Beispiel 4, ersetzt jedoch das dort eingesetzte Phenylalanin durch eine äquimolare Menge L- Glycin und erhält so die Titelverbindung.
[0243] UV-Maximum: 265, 335 nm (Phosphatpuffer 7,5)
[0244] Fluoreszenzspektrum: Exitation 348 nm; Emission 435 nm (Methanol)
[0245] Aminosäureanalyse: 0,94 mol Glycin pro mol D-(-) Luciferin
[0246] Beispiel 7
[0247] Herstellung von D-Luciferin-O- sulfat
[0248]
[0249] Man löst 20 mg (71 μmol) D-Luciferin in 0,6 ml trockenem Pyridin. Diese Lösung gibt man zu 16 mg (100 μmol) Pyridin-SO3-Komplex. Man läßt 2 Stunden bei Raumtemperatur unter Lichtausschluß stehen und reinigt mittels HPLC wie im Beispiel 3 beschrieben. Die Ausbeute beträgt 37 % d.Th.
[0250] UV-Maximum: 250, 290 nm (Phosphatpuffer 7,5)
[0251] Fluoreszenzspektrum: Exitation 338 nm; Emission 412 nm
[0252] (Phosphatpuffer pH 5,0)
[0253] Bruttoformel: C11H8N2O6S3 ; MG: 360,39 Beispiel 8
[0254] Herstellung von D-Luciferin-O - phosphat
[0255] s
[0256]
[0257] Man löst 50 mg (180 μmol) D-Luciferin in 2 ml Wasser und versetzt mit 350 mg (8,75 mmol) Magnesiumoxid. Zu der gekühlten Suspension tropft man langsam eine Lösung von 92 mg (600 μmol) Phosphoroxychlorid in 1 ml Tetrachlorkohlenstoff. Man läßt anschließend 30 Minuten bei Raumtemperatur stehen, filtriert und neutralisiert mit Essigsäure. Nach Einengen reinigt man mittels HPLC wie im Beispiel 3 beschrieben. Die Ausbeute beträgt 29 % d. Th..
[0258] UV-Maximum: 260, 315 nm (Phosphatpuffer pH 7,5) Fluoreszenzspektrum: Exitation 345 nm; Emission 442 nm
[0259] (Phosphatpuffer pH 7,5)
[0260] Bruttoformel: C11H9N2O6S2P1; MG 359,39
[0261] Beispiel 9
[0262] Darstellung von D-Luciferin-amid
[0263]
[0264] Man löst 12,25 mg (30 μmol) L-O-Su (hergestellt gemäß Beispiel 1) in 0,3 ml Dioxan und versetzt mit 0,2 ml einer 0,6 mol/l (129 μmol) Ammoniak-Lösung. Den Reaktionsansatz läßt man dann 2 h unter Stickstoff bei Raumtemperatur stehen. Die Lösung engt man im Rotationsverdampfer bis zur Trockene ein. Den Rückstand nimmt man in wenig verdünntem Ammoniak auf, filtriert und reinigt mit HPLC (Säule: Hibar EC-RP 8 Merck; Lsg. A: 0,05 mol/1 Ammoniakacetat pH 6,6; Lsg.-B: Methanol für die Chromatographie; A:B = 65:35; Fluß 1 ml/h; Druck: ca. 170 bar). Die Ausbeute beträgt 7,4 mg (82% d. Th.)
[0265] Bruttoformel: C12H9N3S2O2 MG: 279,34
[0266] Beispiel 10
[0267] Darstellung von D-Luciferin-n-hexanester
[0268]
[0269] Man löst 40 mg (0,14 mmol) D-Luciferin unter Stickstoff in absolutem Tetrahydrofuran und kühlt auf -15°C. Anschließend versetzt man die Lösung mit 23 μl (0,16 mmol) Triethylamin und 21 μl (0,16 mmol) Chlorameisensäureisobutylester und rührt 30 Min. bei -15°C. Danach tropft man 38 μl (0,03 mmol) n-Hexanol zu, läßt langsam auf Raumtemperatur erwärmen und rührt über Nacht: bei dieser Temperatur weiter. Anschließend filtriert man ausgefallenes Triethylamin-hydrochlorid ab, engt das Filtrat ein und nimmt in wenig Methanol auf. Man reinigt mittels HPLC wie im Beispiel 3 beschrieben. Die Ausbeute beträgt 6,6 mg (34 % der Th.).
[0270] Bruttoformel: C17H20N2S2O3 MG: 364,49
[0271] Beispiel 11
[0272] Darstellung von D-Luciferin-trans-hex-3-en-ester
[0273] -O-CH2-CH2-CH=CH-CH2-CH3
[0274] Man löst 40 mg (0,14 mmol) D-Luciferin unter Stickstoff in absolutem Tretrahydrofuran und kühlt auf -15°C. Anschließend versetzt man die Lösung mit 23 μl (0,16 mmol) Triethylamin und 21 μl (0,16 mmol) Chlorameisensäureisobutylester und rührt 30 Min. bei -15°C. Danach tropft man 37 μl (0,3 mmol) trans-3-Hexen-1-ol zu, läßt langsam auf Raumtemperatur erwärmen und rührt über Nacht bei dieser Temperatur weiter. Anschließend filtriert man ausgefallenes Triethylamin-hydrochlorid ab, engt das Filtrat ein und nimmt in wenig Methanol auf. Man reinigt mittels HPLC wie im Beispiel 3 beschrieben. Die Ausbeute beträgt 5,6 mg (29 % d. Th.).
[0275] Bruttoformel: C17H18N2S2O3 MG: 362,47 Beispiel 12
[0276] Darstellung von D-Luciferyl-L-Histidyl-L-Leucin
[0277]
[0278] Man löst 7,1 mg (26,5 μmol) L-Histidyl-L-Leucin in 0,2 ml Dioxan und 0,1 ml Wasser unter Zugabe von 0,06 ml Triethylamin. Diese Lösung gibt man zu 10 mg (26,5 μmol) L-O-Su in 0,5 ml Dioxan (hergestellt gemäß Beispiel 1) und läßt 2 h bei Raumtemperatur stehen. Anschließend neutralisiert man mit Essigsäure, gibt 1ml Wasser zu und bewahrt über Nacht bei 4°C auf. Den Niederschlag zentrifugiert man ab, löst ihn in 0,1 mol/l Ammoniak und reinigt mittels HPLC. Die Ausbeute beträgt 5,3 mg (39 % d. Th.).
[0279] Bruttoformel: C23H27N6S2O5 MG: 513,63
[0280] Beispiel 13
[0281] Darstellung von D-Luciferyl-arginyl-prolyl-prolyl-glycylphenylalanyl-serin
[0282] ArG-PRO-PRO-GLY-PHE-SER
[0283]
[0284] Man löst 17 , 5 mg ( 26 , 5 μmol) L-Arginyl-prolyl-prolyl-glycylphenylalanyl-serin in 0 , 2 ml Dioxan und 0 , 1 ml Wasser unter Zugabe von 0,06 ml Triethylamin. Diese Lösung gibt man zu 10 mg (26,5 μmol) L-O-Su in 0,5 ml Dioxan (hergestellt gemäß Beispiel 1) und läßt 2 h bei Raumtemperatur stehen. Anschließend neutralisiert man mit Essigsäure, gibt 1 ml Wasser zu und bewahrt über Nacht bei 4°C auf. Den Niederschlag zentrifugiert man ab, löst ihn in 0,1 mol/1 Arrmoniak und reinigt mittels HPLC. Die Ausbeute beträgt 10,3 mg (42 % d. Th.).
[0285] Bruttoformel: C41H52N11S2O10 MG 923,08
[0286] Beispiel 14
[0287] Darstellung von D-Luciferyl-L-ornithin
[0288]
[0289] Man löst 13,2 mg (0,053 mmol) N-BOC-L-Ornithin in 0,6 ml Dioxan unter Zugabe von 0,12 ml Triethylamin. Diese Lösung gibt man zu 20 mg (53 mmol) L-O-Su in 0,5 ml Dioxan (hergestellt gemäß Beispiel 1) und läßt 2 h bei Raumtemperatur stehen. Anschließend neutralisiert man mit Essigsäure, git 2 ml Wasser zu und bewahrt über Nacht bei 4°C auf. Den Niederschlag zentrifugiert man ab und trocknet über Phosphorpentoxid. Anschließend suspendiert man in:l ml Trifluoressigsäure und rührt unter Wasserausschluß und Stickstoff 1 h bei Raumtemperatur . Danach engt man die Suspensionein , nimmt in wenig verd. Ammoniak auf und reinigt mittels HPLC. Die Ausbeute beträgt 8,8 mg (42 % d. Th.).
[0290] Bruttoformel: C16H18N6S2O4 MG 394,19 Beispiel 15
[0291] Darstellung von D-Luciferyl-L-homoarginin
[0292]
[0293] Man löst 12,25 mg (0,030 mmol) L-O-Su (hergestellt gemäß Beispiel 1) in 0,3 ml Dioxan und versetzt mit 0,2 ml einer 0,6 mol/1 (120 μmol) L-Homoargininlösung mit pH 7,5 (hergestellt durch Lösen von Homoarginin in Wasser und Zugabe von 2 N HCl bis pH 7,5). Nach 10 Min. stellt man den pH der Lösung auf 6 ein. Den Reaktionsansatz läßt man 2 h bei Raumtemperatur stehen. Danach engt man die Lösung im Rotations- Verdampfer ein, nimmt in wenig verd. Ammoniak auf, filtriert und reinigt mittels HPLC. Die Ausbeute beträgt 4,5 mg (33 % d. Th.).
[0294] Bruttoformel: C16H18N6S2O4 MG: 422,35
[0295] Beispiel 16
[0296] Darstellung von D-Luciferyl-L-citrullin
[0297]
o Man löst 12,25 mg (0,030 mmol) L-O-Su (hergestellt gemäß
[0298] Beispiel 1) in 0,3 ml Dioxan und versetzt mit 21 mg (0,12 mmol) L-Citrullin in 0,2 ml Wasser. Nach 10 Min. stellt man den pH der Lösung auf 6 ein. Den Reaktionsansatz läßt man 2 h bei Raumtemperatur stehen. Danach engt man im Rotationsverdampfer ein, nimmt in wenig verd. Ammoniak auf, filtriert und reinigt mittels HPLC. Die Ausbeute beträgt 6,3 mg (43 % d. Th.).
[0299] BruttoformeL: C17H20N5S2O5 MG: 453,21
[0300] Beispiel 17
[0301] Darstellung von D-Luciferyl-L-aminobuttersäure
[0302]
[0303] Man löst 5,1 mg (26,5 μmol) Diaminobuttersäure x 2 HCl in 0,2 ml Dioxan und 0,1 ml Wasser unter Zugabe von 0,06 ml Triethylamin. Diese Lösung gibt man zu 10 mg (26,5 μmol) L-O-Su (hergestellt gemäß Beispiel 1) in 0,5 ml Dioxan und läßt 2 h bei Raumtemperatur stehen. Anschließend gibt man 0,01 ml Essigsäure und 1 ml Wasser zu und bewahrt über Nacht bei 4°C auf. Den Niederschlag zentrifugiert man ab, löst ihn in 0,1 mol/l Ammoniak und reinigt mittels HPLC. Die Ausbeute beträgt 5,3 mg (39 % d. Th.).
[0304] Bruttoformel : C15H16N4S2O4 MG : 469 , 69 Beispiel 18
[0305] Darstellung von D-Luciferin-O-hexansäureester
[0306]
[0307] Man löst 30 mg (0,1 mmol) D-Luciferinmethylester in 2 ml trockenem Pyridin. Zu der gekühlten Lösung tropft man langsam eine Lösung von 0,028 ml (0,2 mmol) Hexansäurechlorid in 1 ml trockenem Tetrachlorkohlenstoff. Man läßt anschließend auf Raumtemperaturerwärmen, filtriert und engt im Vakuum ein. Danach wird die Methylgruppe mit Hilfe der Carboxylesterase abgespalten (Rückstand wird in 0,05 mol/1 Tris/HCl, pH 8,5 gelöst, vom unlöslichen Material abzentrifugiert, mit 5 U Carboxylesterase versetzt und 2 h unter Stickstoff bei 37°C inkubiert). Anschließend reinigt man mittels HPLC wie im Beispiel 3 beschrieben. Die Ausbeute beträgt 12,3 mg (32 % d. Th.).
[0308] Bruttoformel: C17H18N2S2O4 MG: 378,48
[0309] Beispiel 19
[0310] Darstellung von D-Luciferin-O-trans-3-hexansäureester
[0311] H6C3=H5C3
Man löst 30 mg (0,1 mmol) D-Luciferinmethylester in 2 ml trockenem Pyridin. Zu der gekühlten Lösung tropft man langsam eine Lösung von 0,022 ml (0,2 mmol) trans-3-Hexensäurechlorid in 1 ml trockenem Tetrachlorkohlenstoff. Man läßt an schließend auf Raumtemperatur erwärmen, filtriert und engt im Vakuum ein. Danach wird die Methylgruppe mit Hilfe der Carboxylesterase abgespalten (Rückstand wird in 0,05 mol/l Tris/HCl, pH 8,5 gelöst, vom unlöslichen Material abzentrifugiert, mit 5 U Carboxylesterase versetzt und 2 h unter Stickstoff bei 37°C inkubiert). Anschließend reinigt man mittels HPLC wie im Beispiel 3 beschrieben. Die Ausbeute beträgt 7,3 mg (19 % d. Th.).
[0312] Bruttoformel: C17H16N2S2O4 MG: 376,45
[0313] Beispiel 20
[0314] Darstellung von D-Luciferin-O-palmitylester
[0315]
[0316] Man löst 30 mg (0,1 mmol) D-Luciferinmethylester in 2 ml trockenem Pyridin. Zu der gekühlten Lösung tropft man langsam eine Lösung von 99 mg (0,2 mmol) Hexadecansäurechlorid in 1 ml trockenem Tetrachlorkohlenstoff. Man läßt anschließend auf Raumtemperatur erwärmen, filtriert und engt im Vakuum ein. Danach wird die Methylgruppe mit Hilfe der Carboxylesterase abgespalten (Rückstand wird in 0,05 mol/1 Tris/HGl, pH 8,5 gelöst, vom unlöslichen Material abzentrifugiert, mit 5 U Carboxylesterase versetzt und 2 h unter Stickstoff bei 37°C inkubiert). Anschließend reinigt man mittels HPLC wie im Beispiel 3 beschrieben. Die Ausbeute beträgt 7,9 mg (15 % d. Th.).
[0317] Bruttoformel: C27H38N2S2O4 MG: 518,75 Beispiel 21 Darstellung von D-Luciferin-O-benzoesäureester Y
[0318] Man löst 30 mg (0,1 mmol) D-Luciferinmethylester in 2 ml trockenem Pyridin. Zu der gekühlten Lösung tropft man langsam eine Lösung von 28 mg (0,2 mmol) Benzoesäurechlorid in 1 ml trockenem Tetrachlorkohlenstoff. Man läßt anschließend auf Raumtemperatur erwärmen, filtriert und engt im Vakuum ein. Danach wird die Methylgruppe mit Hilfe der Carboxylesterase abgespalten (Rückstand wird in 0,05 mol/1 Tris/HCl, pH 8,5 gelöst, vom unlöslichen Material abzentrifugiert, mit 5 U Carboxylesterase versetzt und 2 h unter Stickstoff bei 37°C inkubiert). Anschließend reinigt man mittels HPLC wie im Beispiel 3 beschrieben. Die Ausbeute beträgt 9,8 mg (25 % d. Th.). Bruttoformel: C18H12N2S2O4 MG: 384,44
[0319] Beispiel 22
[0320] Darstellung von D-Luciferin-O-naphthansäureester
[0321]
Man löst 30 mg (0,1 mmol) D-Luciferinmethylester in 2 ml trockenem Pyridin. Zu der gekühlten Lösung tropft man langsam eine Lösung von 38 mg (0,2 mmol) 1-Naphthoylchlorid in 1 ml trockenem Tetrachlorkohlenstoff. Man läßt anschließend auf Raumtemperatur erwärmen, filtriert und engt im Vakuum ein. Danach wird die Methylgruppe mit Hilfe der Carboxylesterase abgespalten (Rückstand wird in 0,05 mol/1 Tris/HCl, pH 8,5 gelöst, vom unlöslichen Material abzentrifugiert, mit 5 U Carboxylesterase versetzt und 2 h unter Stickstoff bei 37°C inkubiert). Anschließend reinigt man mittels HPLC wie im Beispiel 3 beschrieben. Die Ausbeute beträgt 5,3 mg (12 % d. Th.).
[0322] Bruttoformel: C22H14N2S2O4 MG: 434,50
[0323] Beispiel 23 Darstellng von D-Luciferin-o-(Cl)glucose
[0324]
[0325] D-Glucose wurde wie in der Literatur (1) beschrieben mit Acetanhydrid zum D-Glucosepyranose-pentaacetat acetyliert. Anschließend wird durch Einwirken von HBr das Tetraacetyl-a- D-glucopyranosylbromid dargestellt.
[0326] Man löst 60 mg (0,2 mmol) D-Luciferinmethylester in 10 ml Wasser und versetzt mit 280 mg (7 mmol) Magnesiumoxid. Zu der gekühlten Suspension gibt man langsam 162 mg (0,4 mmol) Tetraacetyl-a-D-glucopyranosylbromid. Man läßt anschließend 48 h bei 40°C stehen, filtriert und neutralisiert mit verdünnten Ammoniak. Nach Einengen wird der Methylrest mit Hilfe der Carboxylesterase abgespalten (Niederschlag wird in 0,05 mol/1 Tris/HCl, pH 7,5 gelöst, vom unlöslichen Material abzentrifugiert, mit 5 U Carboxylesterase versetzt und 2 h bei 25°C inkubiert). Die Acetylreste der Tetraacetyl-a-D- glucopyranose werden mittels Ammonolyse abgespalten. Man reinigt mittels HPLC wie im Beispiel 3 beschrieben. Die Ausbeute beträgt 7,2 mg (8% d. Th.).
[0327] Bruttoformel: C17H13N2S2Og MG 441,46
[0328] (1) Acetylierung von Zuckern, Houben-Weyl-Müller, Methoden der org. Chemie Beispiel 24
[0329] Darstellung von D-Luciferin-O-(C1)galactose
[0330]
[0331] D-Galactose wurde wie in der Literatur (1) beschrieben mit Acetanhydrid zum D-Galactopyranose-pentaacetat acetyliert. Anschließend wird durch Einwirken von HBr das Tetraacetyl- a-D-galactopyranosylbromid dargestellt.
[0332] Man löst 60 mg (0,2 mmol) D-Luficerinmethylester in 10 ml Wasser und versetzt mit 280 mg (7 mmol) Magnesiumoxid. Zu der gekühlten Suspension gibt man langsam 162. mg (0,4 mmol) Tetraacetyl-a-D-galactopyranosylbromid. Man läßt anschließend 48 h bei 40°C stehen, filtriert und neutralisiert mit verdünntem Ammoniak. Nach Einengen wird der Methylrest mit Hilfe der Carboxylesterase abgespalten (Niederschlag wird in 0,05 mol/l Tris/HCl, pH 7,5 gelöst, vom unlöslichen Material abzentrifugiert, mit 5 U Carboxylesterase versetzt und 2 h bei 25°C inkubiert). Die Acetylreste der Tetraacetyl-a-D-galactopyranose werden mittels Ammonolyse abgespalten. Man reinigt mittels HPLC wie im Beispiel 3 beschrieben. Die Ausbeute beträgt 5,4 mg (6 % d. Th.).
[0333] Bruttoformel: C17H13N2S2O9 MG: 441,46
[0334] Beispiele 25 und 26
[0335] Darstellung von D-Luciferin-O-(C1)manose und D-Luciferin- O-(C1)ribose Obige Verbindungen lassen sich analog zu der Synthese von D-Luciferin-O-(C1)glucose (beschrieben im Beispiel 21) herstellen.
[0336] Beispiel 27
[0337] Darstellung von D-Luciferin-O-(C1)maltose
[0338]
[0339] Maltose wurde wie in der Literatur (1) beschrieben mit Acetanhydrid zum Maltose-octaacetat acetyliert.. Anschließend wird durch Einwirken von HBr das Heptaacetyl-manosebromid dargestellt.
[0340] Man löst 60 mg (0,2 mmol) D-Luciferinmethylester in 10 ml Wasser und versetzt mit 280 mg (7 mmol) Magnesiumoxid. Zu der gekühlten Suspension gibt man langsam 243 mg (0,4 mmol) Heptaacetyl-manosebromid. Man läßt anschließend 48 h bei 40°C stehen, filtriert und neutralisiert mit verdünnten Ammoniak. Nach Einengen wird der Methylrest mit Hilfe der Carboxylesterase abgespalten (Niederschlag wird in 0,05 mol/l Tris/ HCl, pH 7,5 gelöst, vom unlöslichen Material abzentrifugiert, mit 5 U Carboxylesterase versetzt und 2 h bei 25°C inkubiert). Die Acetylreste der Heptaacetyl-manose werden mittels Ammonolyse abgespalten. Man reinigt mittels HPLC wie im Beispiel 3 beschrieben. Die Ausbeute beträgt 6,1 mg (5 % d. Th.)
[0341] Bruttoformel: C23H27N2S2O13 MG 600,45
[0342] Beispiel 28
[0343] Darstellung von D-Luciferin-O-dAMP
[0344] Man löst 60 mg (0,2 mmol) D-Luciferinmethylester in 10 ml wasserfreiem Pyridin und versetzt mit 166 mg (0,2 mmol) N6-Benzoyl-5'-0-(4,4'-dimethoxytrityl)-2-deoxyadenosin-3-(2- chlorphenyl)-phosphat. Das Ganze wird in 20 ml trockenem Pyridin wieder aufgenommen, mit 170 mg (0,6 mmol) Mesitylensulfonyitetrazol versetzt und 4 h bei Raumtemperatur inkubiert. Der Reaktionsansatz wird mit 10 ml Wasser anschließend versetzt und zur Trockene einrotiert. Der Rückstand wird in eiskaltem Aceton gelöst, mit 5%-iger NaHCO3- Lösung und Wasser gewaschen. Die organische Phase wird über Natriumsulfat getrocknet und einrotiert. Die Schutzgruppen werden wie in Literatur (2) beschrieben abgespalten und die Substanz wird mittels HPLC gereinigt. Die Ausbeute beträgt 14 mg (12 % d. Th.).
[0345] Bruttoformel: C20H18N7S2O8P MG: 580,80
[0346] Beispiele 29 bis 31
[0347] Darstellung von D-Luciferin-O-dGMP, D-Luciferin-O-dCMP und D-Luciferin-O-TMP.
[0348] Obige Verbindungen lassen sich analog zum Beispiel 28 herstellen, wobei jedoch N6-Benzoyl-5'-0-(4,4'-Dimethoxytrityl)-
[0349] 2'- deoxyadenosin 3'-(2-Chlorphenyl)-phosphat jeweils durch N2-Isobutyryl-5'-0-(4,4-dimethoxytrityl)-2'-deoxyguanosin
[0350] 3'-(2-Chlorphenyl)-phosphat,
[0351] N4-Benzoy1-5'-0-(4,4'-diemethoxytrityl)-2'-deoxycytidin 3'-(2-Chlorphenyl)-phosphat oder
[0352] (2) Meth. Enzymol. 65, 610 (1980). 5'-0-(4,4'-Diemethoxytrityl)-2'-thymidin 3'- (2-chlorphenyl)- phosphat eingesetzt wurde.
[0353] Aus den in den Beispielen 9 bis 31 beschriebenen Verbindung kann D-Luciferin mit Hilfe der in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Enzyme freigesetzt werden.
[0354]
权利要求:
Claims
P a t e n t a n s p r ü c h e
1. D-Luciferin-Derivate der allgemeinen Formel (I):
(I)
worin
R1 eine Hydroxy- oder Aminogruppe, eine gerade oder verzweigte C1-C20-Alkoxy- oder C2-C20-Alkenyloxygruppe, einen L-Aminosäurerest, der über die α -Aminogruppe gebunden ist, oder einen Oligopeptidrest mit bis zu 10 L-Aminosäureeinheiten, der über die α -Aminogruppe der endständigen Aminosäureeinheit gebunden ist, bedeutet und
R2 ein Wasserstoff atom, eine H2PO3- oder HSO3-Gruppe, eine gerade oder verzweigte C1-C20-Alkyl- oder C2-C20-Alkenylgruppe, die gegebenenfalls durch einen oder mehrere Phenylrest (e) substituiert ist, eine Arylgruppe mit 6 bis 18 c-Atomen, eine Gruppe der allgemeinen Formel (II): R3 - - ( II )
worin R3 eine gerade oder verzweigte C1-C20-Alkyl- oder C2-C20Alkenylgruppe, die gegebenenfalls durch einen Phenylrest substituiert ist, oder eine C6-C18- Arylgruppe, einen natürlich vorkommenden Nucleotidrest mit 1 bis 3 Phosphatgruppen, der über die Phosphatgruppe(n) angeknüpft ist, oder
ein glykosidisch angeknüpftes Mono- oder Disaccharid bedeutet, mit der Ausnahme von D-Luciferin und D-Luciferin-methylester.
2. Luciferin-Derivate nach Anspruch 1 der allgemeinen Formel (I), worin
R1 eine Hydroxy- oder Aminogruppe, eine C1 -6-Alkoxy- oder C2-C6-Alkenyloxygruppe, eine natürlich vorkommende Aminosäure oder ein Oligopeptid aus natürlich vorkommenden Aminosäuren mit vorzugsweise bis zu 5 Aminosäureeinheiten bedeutet und
R2 ein Wasserstoffatom, eine H2PO3- oder HSO3-Gruppe, eine gerade oder verzweigte C1-C20-Alkyl- oder C2-C20-Alkenylgruppe, die gegebenenfalls durch einen oder mehrere Phenylrest (e) substituiert ist, eine Arylgruppe mit 6 bis 18 C-Atomen, eine Gruppe der allgemeinen Formel (II):
R3 - - (II)
worin R3 eine gerade oder verzweigte C1-C20-Alkyl- oder C2-C20Alkenylgruppe, die gegebenenfalls durch einen Phenylrest substituiert ist, oder eine C6-C18- Arylgruppe, einen natürlich vorkommenden Nucleotidrest mit 1 bis 3 Phosphatgruppen, der über die Phosphatgruppe(n) angeknüpft ist,
3. Luciferin-Derivate nach Anspruch 1 der allgemeinen Formel (I), worin
R1 eine Hydroxy- oder Aminogruppe, eine gerade oder verzweigte C1-C20-Alkoxy- oder C2-C20-Alkenyloxygruppe, einen
L-Aminosäurerest, der über die α -Aminogruppe gebunden ist, oder einen Oligopeptidrest mit bis zu 10 L-Aminosäureeinheiten, der über die α -Aminogruppe der endständigen Aminosäureeinheit gebunden ist, bedeutet und
R2 ein Wasserstoffatom, eine H2PO3- oder HSO3-Gruppe, eine gerade oder verzweigte C1-C6-Alkyl- oder
C2-C6-Alkenylgruppe, die gegebenenfalls durch einen Phenylrest substituiert ist oder eine
Gruppe der allgemeinen Formel (II)
(II) bedeutet, worin R3 eine C1-C6-Alkyl- oder C2-C6-Alkenylgruppe bedeutet, die gegebenenfalls durch einen Phenylrest substituiert ist. 4. Luciferin-Derivate nach Anspruchi der allgemeinen Formel (I), worin
R1 eine Hydroxy- oder Aminogruppe, eine C1_6-Alkoxy- oder C2-C6-Alkenyloxygruppe , ein Aminosäurerest einer natürlich vorkommenden Aminosäure oder ein Oligopeptidrest aus natürlich vorkommenden Aminosäuren mit vorzugsweise bis zu 5 Aminosäureeinheiten bedeutet und
R2 ein Wasserstoffatom, eine H2PO3- oder HSO3-Gruppe, eine gerade oder verzweigte C1-C8-Alkyl- oder
C2-C6-Alkenylgruppe, die gegebenenfalls durch einen Phenylrest substituiert ist oder eine gruppe der allgemeinen Formel (II)
R3 - (II) bedeutet, worin R3 eine C1-C6-Alkyl- oder C2-C6-Alkenyl- gruppe bedeutet, die gegebenenfalls durch einen
Phenylrest substituiert ist.
5. Luciferin-Derivate nach Anspruch 1 der allgemeinen Formel (I), worin
R1 eine Hydroxy- oder Aminogruppe, eine C1- 6-Alkoxy- gruppe oder eine Gruppe der allgemeinen Formel (III)
(III)
bedeutet,
worin R4 für -H, -CH3, CH2OH, CH(OH)CH3, -CH(CH3)2,
-CH2CH(CH3)2, -CH(CH3,CH2CH3), -CH2COOH, -CH2CONH2,
-CH2CH2COOH,-CH2CH2CONH2,-CH2CH2CH2CH2NH2,-CH2C6H4OH,
-CH2 C6H5,
-CH2CH2CH2-NH-C(=NH)-NH2 oder-CH2CH2SCH3 steht, oder worin die Gruppe der allgemeinen Formel (III) ein Prolin - oder Hydroxyprolinrest ist, und
ein Wasserstoffatom, eine C1-C6-Alkylgruppe, die gegebenenfalls durch einen Phenylrest substituiert ist, eine Phenyl- oder Naphthylgruppe, eine H2PO3- oder HSO3-Gruppe oder eine Gruppe der Formel II
(II) bedeutet, wobei R3 eine gegebenenfalls durch einen Phenylrest substituierte C1-C6-Alkylgruppe darstellt.
6. Luciferin-Derivate nach Anspruch 1 der allgemeinen Formel (I), worin R2 ein Wasserstoffatom bedeutet, falls R1 einen anderen Rest als eine Hydroxygruppe darstellt, oder worin R1 eine Hydroxygruppe bedeutet, falls R2 einen anderen Rest als ein Wasserstoffatom darstellt.
Luciferin-Derivate nach Anspruch 1 der allgemeinen Formel (I), nämlich:
D-Luciferyl-L-Nα-arginin, D-Luciferyl-L-phenylalanin, D-Luciferyl-L-methionin, D-Luciferyl-L-glycin, D-Luciferin-O-sulfat, D-Luciferin-O-phosphat.
Verwendung der Luciferin-Derivate der allgemeinen Formel (I) nach einem der Ansprüche 1 bis 7 und des D-Luciferinmethylesters bei der Bestimmung biochemisch aktiver Substanzen zur Detektion von Liganden, an die unter Bildung eines Ligand-Enzym-Konjugats ein Enzym gekoppelt ist, das in der Lage ist, aus den genannten Luciferin-Derivaten bzw. dem D-Luciferinmethylester Luciferin freizusetzen.
Verwendung nach Anspruch 8 in Immunoassays zur Detektion von Antikörper-, Antigen- oder Hapten-anzym-Konjugaten, in Blot-Verfahren oder bei Nukleinsäure-Hybridisierungs-Verfahren.
10. Verfahren zur Detektion von Liganden bei der Bestimmung biochemisch aktiver Substanzen, wobei man den Liganden mit einem Enzym unter Bildung eines Ligand- Enzym-Konjugats markiert, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß man ein Enzym einsetzt, das aus den Luciferin-Derivaten der allgemeinen Formel (I) nach einem der Ansprüche 1 bis 7 oder aus D-Luciferinmethylester Luciferin freisetzen kann, mit Hilfe des Enzym-Konjugats aus einem Luciferin- Derivat oder aus D-Luciferinmethylester Luciferin freisetzt, das freigesetzte Luciferin mit dem Enzym Luciferase des Leuchtkäfers Photinus pyralis umsetzt, die dabei abgestrahlte Lichtmenge quantitativ auswertet, insbesondere luminom .etrisch, und anhand der erhaltenen Daten die Menge der zu bestimmenden Substanz ermittelt.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß man als Luciferin freisetzendes Enzym Esterasen, Carboxypeptidase A, Carboxypeptidase B, Arylsulfatase, alkalische und saure Phosphatase, Lipasen,
Acetylesterase, Nukleotidasen,Kininase II, α- und ß-Glucosidasen, α/ß-Amylasen, Amidasen, Aminoacylase I, Phospholipase A - D; Nukleasen und/oder mikrobielle Proteinasen einsetzt.
12. Verfahren nach Anspruch 10 zur Detektion von Antigenen, Haptenen oder Antikörpern, die mit einem Enzym unter Bildung eines Enzym-Konjugats markiert sind, in Immunoassays, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß man mit Hilfe des Enzym-Konjugats aus einem Luciferin- Derivat bzw. aus dem D-Luciferinmethylester Luciferin freisetzt, das freigesetzte Luciferin mit dem Enzym Luciferase des Leuchtkäfers Photinus pyralis umsetzt, die dabei abgestrahlte Lichtmenge quantitativ ermittelt, insbesondere luminometrisch, und anhand der erhaltenen Daten die Menge des zu bestimmenden Antigens, Antikörpers bzw. Haptens ermittelt.
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